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Ist für die Betriebsanweisungen die GHS-Kennzeichnung ausreichend?

die Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze3 oder H- und EUH-Sätze4 im Wortlaut). Die Bedeutung der R-, H- und EUH-Sätze kann dabei auch sinnvoll umschrieben werden. 2. Falls für den Arbeitsplatz/die Tätigkeit relevant, sollen weitere Gefährdungen aufgenommen werden, die sich z.B. aus betrieblichen Erfahrungen oder Ab-schnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ergeben und die keine Einstufung bewirken (z.B ...

Stand: 23.06.2015

Dialog: 24126