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Müssen die erstellten Betriebsanweisungen mit der Unterschrift des Unternehmers bzw. des Vorgesetzten versehen werden?

Wichtigkeit und Dokumentencharakter.Die einschlägige TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" fordert Unterschriften nur nach erfolgten Unterweisungen durch die Unterwiesenen.Heutzutage sind oftmals EDV-gesteuerte Dokumentenmanagementsysteme im Einsatz. Hier kann, unserer Einschätzung, nach Durchlaufen eines entsprechenden Freigabeprozesses auf eine Unterschrift verzichtet ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 23286