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In welchem Zeitraum müssen Gefahrstoffbetriebsanweisungen überprüft und aktualisiert werden?

der Nummer 4 "Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" Folgendes an:"(4) Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen und bei gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden; das Überprüfungsintervall ist vom Arbeitgeber festzulegen."Demnach ist auch die entsprechende Betriebsanweisung anzupassen.Die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" enthält ...

Stand: 14.04.2025

Dialog: 44107