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Frage zu Arbeits- und Ruhezeiten bei Tätigkeiten mit Quecksilber unter erschwerten Bedingungen (Vollschutz-PSA)!

Tätigkeiten mit Quecksilber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die relevanten Tätigkeiten zu beurteilen. Hierbei hat er, sofern er nicht selbst fachkundig ist, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Tätigkeiten, Gefahren und die sich daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen beinhalt ...

Stand: 17.06.2021

Dialog: 3283