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Frage zu Arbeits- und Ruhezeiten bei Tätigkeiten mit Quecksilber unter erschwerten Bedingungen (Vollschutz-PSA)!

werden diese Punkte tätigkeitsbezogen in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten.Arbeitszeiten und Ruhezeiten richten sich in Deutschland nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetz (ArbZG).Die werktägliche Arbeitszeit, die Ruhepausen und die Ruhezeiten sind in den §§ 3-5 ArbZG geregelt.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 17.06.2021

Dialog: 3283