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Ist die Verwendung von benzolfreiem Kraftstoff bei dem Einsatz von handgeführten Geräten grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben?

Herkömmlicher Ottokraftstoff und seine Gemische sind giftig und können Krebs erzeugen. Weiterhin sind sie hochentzündlich und umweltgefährlich. Die gesundheitliche Gefährdung wird durch den Einsatz von Sonderkraftstoffen vermindert. Diese weisen sich durch wesentlich reduzierte Schadstoffgehalte, insbesondere bezüglich Benzol, aus: So beträgt der Benzolgehalt maximal 0,1 Vol.- %, wohingegen ...

Stand: 19.03.2022

Dialog: 10669