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Darf in einem Labor anstatt einer Körpernotdusche eine Handbrause vorgesehen werden?

Für den Umgang mit Gefahrstoffen in Laboratorien ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten und die dazu bekannt gegebene TRGS 526 "Laboratorien" zu beachten.Die DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ist weitestgehend inhaltlich identisch mit der TRGS 526 und beinhaltet zusätzliche Erläuterungen. Auf die entsprechenden Ausführungen ...

Stand: 21.01.2021

Dialog: 15956