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Müssen Batterieräume mit Augenspülflaschen und Notduschen ausgerüstet sein?

, die der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) treffen muss. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Dieses gilt auch für das Ermitteln und Festlegen von Art, Umfang und Fristen erforderlicher ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 9921