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Kann man die Schadstoffbelastung in der Luft anhand verschiedener Angaben berechnen oder muss sie gemessen werden?

Ist das Auftreten von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob Grenzwerte unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten ist. Dabei ist die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe zu beurteilen [§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)]. Auf welche ...

Stand: 22.03.2013

Dialog: 2941