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Müssen wir beim Betrieb eines Schmelzofens, bei dem u.a. Nickel eingesetzt wird, Arbeitsplatzanalysen nach TRGS 402 durchführen lassen?

worden. Gemäß der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.2 „Biomonitoring“ zur Konkretisierung der ArbMedVV, müssen andere Werte zur Beurteilung herangezogen werden. Für Nickel existiert ein Biologischer Arbeitsstoffreferenzwert (BAR) der Deutschen Forschungsgemeinschaft von 3 µg/L Urin. Dieser nicht gesundheitlich basierte Wert beschreibt die Belastung der beruflich nicht belasteten Allgemeinbevölkerung ...

Stand: 02.03.2017

Dialog: 28694