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Wie sind Benzol-Blutkonzentrationswerte zwischen 0,90 µg/l und 1,1 µg/l arbeitsmedizinisch einzuordnen?

Da es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um Innenraumarbeitsplätze handelt (an denen nicht direkt mit Gefahrstoffen umgegangen wird), gilt nicht die Gefahrstoffverordnung zur Beurteilung der Exposition. Somit finden auch die nachgeordneten Regelwerke (Technische Richtlinien für Gefahrstoffe und somit die Arbeitsplatzgrenzwerte) keine Anwendung. Eine Übersicht zur Beurteilung von Innenraumar ...

Stand: 16.10.2014

Dialog: 22109