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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

der Beschäftigten bei Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren freigesetzt werden, grundsätzlich erfüllt sind.  Bei Missständen sollten Beschäftigte zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ihrem Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung sprechen. Reagiert der Arbeitgeber nicht angemessen können Beschwerden oder konkrete Hinweise auf Arbeitsschutzmängel der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553