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Muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mit Gefahrstoffen explizit dokumentiert werden, ob eine niedrige, mittlere oder hohe Gefährdung für dermale und inhalative Aufnahme vorliegt?

Nein, eine grundlegende Verpflichtung die Gefährdungen explizit in die Kategorien: gering, mittel und hoch einzustufen, und diese Stufeneinteilung in der Gefährdungsbeurteilung anzugeben, geht aus den von Ihnen genannten Rechtsvorschriften bzw. Regelungen nicht hervor. Die Gefährdungen müssen jedoch alle bei der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.Eine Einschränkung bei der Dokumentationspf ...

Stand: 11.03.2021

Dialog: 43452