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Gibt es eine exakte und umfassende Beschreibung, was unter einem "geschlossenen System" nach Gefahrstoffverordnung zu verstehen ist?

ist auch nicht zu erwarten und im Schutzleitfaden 300 "Geschlossenes System" daher nicht enthalten.In der Informationsschrift GUV-I 8533 „Sichere Handhabung von Zytostatika“ der Gesetzlichen Unfallversicherung ist allerdings im Anhang II eine Definition „geschlossenes System“ für die Sicherheitswerkbänke aufgeführt, die bei der Herstellung von applizierbaren Gemischen aus „giftig“ bis „sehr giftig“ eingestuften ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 4024