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Gilt die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach § 14 Gefahrstoffverordnung für alle Stoffe?

und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen." Eine Ausnahme/Einschränkung sieht die GefStoffV nicht vor, somit ist eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vorzusehen. ...

Stand: 22.06.2017

Dialog: 29577

Welcher Aushang von Betriebsanweisungen ist gemäß ChemVerbotV notwendig?

Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.(...)"§ 14 Abs. 1 GefStoffV:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1. Informationen ...

Stand: 08.04.2021

Dialog: 7235