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Muss der Arbeitgeber die von ihm zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung waschen lassen, wenn der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit mit Gefahrstoffen umgeht?

Sie in der DGUV Regel 112-189 - Einsatz von Schutzkleidung (bisher BGR 189) . Die Schutzkleidung soll den Beschäftigten vor den Gefahren (Einwirkung) der Gefahrstoffe schützen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich notwendige persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen und gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV für die Reinigung nach Gebrauch der PSA Sorge tragen.Im Gegensatz dazu ...

Stand: 18.06.2012

Dialog: 12574