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Müssen Gefahrstoffe, die gewerblichen Kunden auf einer Fachmesse präsentiert, aber nicht verkauft werden, gekennzeichnet sein und muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein?

Die Ausstellung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches im Rahmen einer Fachmesse wird in den Begriffsbestimmungen des Chemikalienrechts nicht definiert.Allerdings kann die Ausstellung eines Gefahrstoffs auf einer Fachmesse im Sinne von REACH als Bereitstellung für Dritte und damit als Inverkehrbringen angesehen werden. Zumal ein späterer Verkauf der betreffenden Gefahrstoffe in der EU nicht aus ...

Stand: 13.09.2018

Dialog: 42447