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Zählt die Tätigkeit der Warenentnahme und der Zusammenstellung von Teilmengen zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch wenn die Gebinde nicht geöffnet werden?

, ob beim Umschlag (Be- und Entladen von Transportmitteln; Bereit- und Zusammenstellung zur Verladung; Ein- und Auslagern in Lagereinrichtungen) und innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern Gefährdungen auftreten können. Um die hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Anwesenden zu beurteilen müssen u. a. folgende Gesichtspunkte beachtet ...

Stand: 30.09.2022

Dialog: 43703