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Muss für die Rattenbekämpfung im Kanal eine Anzeige bei der zuständigen Behörde getätigt werden?

Die Schädlingsbekämpfung fällt unter den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Im Anhang I Nr. 4 GefStoffV ist dieser Tätigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort finden Sie unter Punkt 4.1 und 4.2 Angaben zur Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht. Zuständige Behörde für die entsprechende Anzeige zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung ...

Stand: 04.09.2024

Dialog: 42184