Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Gefahrstoffe, die gewerblichen Kunden auf einer Fachmesse präsentiert, aber nicht verkauft werden, gekennzeichnet sein und muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein?

 nicht ausgeschlossen ist.In diesem Fall müsste der Gefahrstoff nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden und ein Sicherheitsdatenblatt nach den Vorgaben der REACH-Verordnung zur Einsicht bereit gehalten werden.Ebenfalls anwendbar ist Artikel 48 der CLP-Verordnung, nach dem jegliche Werbung für Gefahrstoffe unter Nennung der Gefahreneigenschaften zu erfolgen hat. ...

Stand: 13.09.2018

Dialog: 42447