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Wie verhält es sich, wenn eine interne sachkundige Person nach ChemVerbotsV nicht mehr zur Verfügung steht? In welchem Zeitraum muss ein Nachfolge erfolgen?

Wenn eine interne sachkundige Person nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) nicht mehr zur Verfügung steht, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, unverzüglich eine neue sachkundige Person zu benennen. Die ChemVerbotsV gibt zwar keine explizite Frist für die Ernennung eines Nachfolgers vor, jedoch erwartet die zuständige Behörde, dass der Betrieb unmittelbar handelt, um ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 44033