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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 61 bis 62 von 62 Treffern

Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden. Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei vorliegen einer geringen Gefährdung nicht alle Maßnahmen der GefStoffV umgesetzt werden. Dazu ist § 6 Absatz 13 GefStoffV relevant:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3 ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Besteht neben einer eventuellen Schulungspflicht bei Diisocyanaten für den Arbeitgeber auch die Pflicht des Eintrages in die ZED/ODIN?

„Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ oder TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 GefStoffV“. ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43823

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