Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie habe ich den Begriff "unter Verschluss" in der Gefahrstoffverordnung § 8(7) und TRGS 510 4.3(1) zu verstehen?

In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...

Stand: 14.09.2022

Dialog: 43709