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Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

 903), Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910) oder Beurteilungsmaßstäbe in den entsprechenden TRGS veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu krebserzeugenden und sensibilisierenden Gefahrstoffen finden sich in den TRGS 905 und TRGS 907.“In der Praxis werden bspw. auch Schweißrauche, Metall- und Holzstäube sowie Dieselmotoremissionen in der Regel im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601

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