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Besteht neben einer eventuellen Schulungspflicht bei Diisocyanaten für den Arbeitgeber auch die Pflicht des Eintrages in die ZED/ODIN?

über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Das Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und muss 40 Jahre aufbewahrt werden (Aufbewahrungspflicht). Zudem sind den Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Betrieb ein sie betreffender Auszug aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht).Gemäß § 14 Abs. 3 und 4 ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43823

Wie soll die Forderung, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in einem Betrieb umgesetzt werden, in dem mehrere Fremdfirmen tätig sind?

und biologische Grenzwerte,Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen,Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber hat sich weiterhin die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder aus anderen, ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen zu beschaffen ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 20555

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