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Handelt es sich bei Lagerarbeiten mit geschlossenen Gebinden um eine `geringfügige Tätigkeit` im Sinne der Gefahrstoffverordnung?

In dem geschilderten Fall handelt es sich um Tätigkeiten mit sicher umschlossenen Gefahrstoffen. Hierfür gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Für diese Tätigkeiten ist grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn nicht hierfür ein verfahrensspezifisches Kriterium (VSK) entwickelt und allgemein gültig festgestellt wurde. Soweit dies nicht der Fall ...

Stand: 20.12.2015

Dialog: 1977