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Inwiefern und wie muss ich Gemische in meine Stoffliste aufnehmen, da keine seperate EG- oder CAS-Nummer vorliegt, sondern nur die Nummern der einzelnen Bestandteile?

, die keine der o. g. Registriernummern haben, wird zusätzlich zum „EG-Namen“ ggf. eine international anerkannte chemische Bezeichnung (nach ISO oder IUPAC) aufgeführt."(...)"Die Einstufung von Gemischen ergibt sich aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008." ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 18714

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