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In der Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV steht unter Anwendungsbereich "... die diese freisetzen können oder enthalten... ". Wie ist der Begriff "enthalten" zu deuten?

Wenn ein Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig nach der CLP- Verordnung EU 1272/2008 ist, fällt dieses Produkt nicht in die Anlage 2 der ChemVerbotsV. Das heißt, es ist keine Anzeige oder Erlaubnis nach §§ 6 und 7 erforderlich. Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens im Sinne des § 1 Nr.1; damit sind die Stoffe in Anlage 1 der ChemVerbotsV gemeint. Hier sind Verbote und Ausnahmen für best ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 43508