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Macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er seine Beschäftigten für den Umgang mit Gefahrstoffen nicht unterweist oder keine Betriebsanweisung erstellt?

Gemäß § 22 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "Chemikaliengesetz - Tätigkeiten" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig"[...]24.entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in der vorgeschriebenen Weise zugänglich gemacht wird,25.entgegen § 14 Absatz 2 ...

Stand: 01.07.2024

Dialog: 12383