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Ist es notwendig, die Beschäftigten, die beim Umgang mit Asbest emissionsarme Verfahren ausführen, in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) zu führen?

mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.Entsprechend der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" umfasst der Begriff „Emissionsarme Verfahren ...

Stand: 05.06.2025

Dialog: 44137