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Wird man durch das Mischen von Komponenten zum Hersteller/Inverkehrbringer oder bleibt man immer noch Anwender?

werden, da demnach ein solches nur von einem Lieferanten zur Verfügung zu stellen ist. Ein Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches kann ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler sein, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt (Siehe REACH-Verordnung Kap. 2 Art. 3 (32). Ein Inverkehrbringen liegt jedoch bei einer alleinigen Verwendung ...

Stand: 10.07.2020

Dialog: 43184