Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie können die Vorschriften des § 3 der ChemVerbotsV bei Inverkehrbringen von hochentzündlichen Deo-Produkten eingehalten werden?

Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde aufgrund von § 17 des Chemikaliengesetzes erlassen. Für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Medizinprodukte gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts, die §§ 16e, 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und § 23 Abs. 2 nicht (§ 2 Abs. 1 ChemG). Der § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b behandelt Anforderungen, die einen Anzeige- bzw. Erlaubnisvorbeh ...

Stand: 02.03.2018

Dialog: 15702