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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Entnahme verhindert wird (z. B. Aufbewahrung in einem verschließbaren Stahlschrank), Eine Zusammenlagerung mit anderen explosionsgefährlichen Stoffen, brandfördernden Stoffen, hochentzündlichen Stoffen, leichtentzündlichen Stoffen und/oder entzündlichen Stoffen in einem Raum ist nicht zulässig.Im Gefahrenfall ist Personen, die zur Gefahrenabwehr eingreifen (z. B. Feuerwehr), der Aufbewahrungsort bekannt ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870