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Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

mit Explosivstoff) im Sinne des Gefahrguttransportrechtes handelt. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mit der üblichen Post, z.B. als Päckchen, versandt werden. Sofern die pyrotechnischen Gegenstände z. B. mit einem Paketdienst versandt werden sollen, ist vorher mit dem Paketdienst zu klären, ob er Gefahrgut der Klasse 1 überhaupt transportiert bzw. unter welchen Bedingungen er dieses Gefahrgut annimmt.  ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875