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Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

Maßnahmen bzw. besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. In solchen Fällen ist oftmals eine Begutachtung des Vorhabens durch einen Sachverständigen erforderlich.Sicherheitsabstände:Es ist die Anlage 2 in Verbindung mit der Tabelle 7 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV zu beachten. Eine Verringerung bzw. ein Entfallen der Sicherheitsabstände ist in diesen Vorschriften nicht vorgesehen. Die Tabelle 7 ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871