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Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

. B. Stahlschrank), in dem die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten aufbewahrt werden, ist mit dem Gefahrenpiktogramm GHS 01 "Explodierende Bombe" zu kennzeichnen. Darüber hinaus müssen die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten gemäß der SprengLR 240 kurzgeschlossen sein. ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870