Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Welche Feuerwerkskörper dürfen verkauft werden?

Wie in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen ist, dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Nach neueren Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper durch ein aufgedrucktes CE Zeichen zu erkennen.Hinweis:Die jeweilige ...

Stand: 31.12.2024

Dialog: 1101

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283