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Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

verbrachten, überlassenen, verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen. Der Erlaubnisinhaber kann sich zur Erfüllung der ihm nach Satz 1 obliegenden Pflichten einer anderen Person bedienen. .......Die Führung des Verzeichnisses ist im Abschnitt X (§§ 41 - 44) der 1. SprengV näher geregelt.In der Lagerverordnung nach SprenG (2. SprengV) gibt ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149