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Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

an die  zivilen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes anzulehnen, soweit es die spezielle Aufgabenwahrnehmung der Polizei erlaubt:§ 16 Sprengstoffgesetz : AufzeichnungspflichtDer Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 hat in jedem Betrieb oder Betriebsteil ein Verzeichnis zu führen, aus dem die Art und Menge der hergestellten, wiedergewonnenen, erworbenen, eingeführten, aus einem anderen Mitgliedstaat ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149