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Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

) zu beachten.Für die Lagerung größerer als der in Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannten Mengen ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager erforderlich.2. Qualifikation der Mitarbeiter:Regelungen zur Fachkunde beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen werden in § 9 des SprengG getroffen:"(1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht,wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137