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Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

mit qualifizierter Ausbildung (Sachkundenachweis) durchgeführt werden, die dazu benannt und geschult sind. Gemäß § 5 Sprengstoffgesetz sind die einbaufertigen Airbag- und Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 (in Überarbeitung) zugeordnet und müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Zulassungsbedingungen sind unter anderem der Umgang mit diesen Einheiten ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137