Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

., § 4 Abs. 3 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen P1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z. B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firmen ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463