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Wann muß spätestens eine Verlängerung für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes beantragt werden?

Eine Verlängerung muss vor dem Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Da das Sprengstoffgesetz - SprengG - aber keine "Verlängerung", sondern nur eine "Ausstellung" kennt, ist es für die Bearbeitung durch die Behörde ohne Bedeutung. Allerdings hat die Behörde einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob für die (Neu-)Ausstellung des Befähigungsscheines die Voraussetzungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2555