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Muss ein an Bord befindlicher Vermessungstechniker (Bildschirmarbeitsplatz an Bord) eine Borddiensttauglichkeitsfestellung über den Betriebsarzt durchführen lassen?

Gehört der Vermessungstechniker nicht zur Besatzung des Fahrzeugs, ist für ihn keine Tauglichkeit im Sinne der Vorschriften(Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV) bzw. (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)erforderlich.Unabhängig davon kann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine arbeitsmedizinische Untersuchung oder eine (gut begründete ...

Stand: 20.03.2022

Dialog: 43651