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Muss auf einem Schiff einer deutschen Reederei (5 Besatzungsmitglieder), das unter zypriotischer Flagge fährt, ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Auch auf einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter zypriotischer Flagge fährt, sind Sicherheitsbeauftragte zu ernennen.Die Rechtsquelle ist das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation.Sie finden die Rechtsquelle im § 116 Seearbeitsgesetz/SeearbG Das Seearbeitsübereinkommen, 2006, finden Sie hier: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 23525