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Ist ein Abdruck gem. GGVSee zwingend "Papier", oder kann auch ein digitales Exemplar (z.B. .pdf-Datei auf einem Server) im rechtlichen Sinne als "Abdruck" gelten?

Ja, es kann auch ein digitales Exemplar als "Abdruck" mitgeführt werden – das ergibt sich aus den „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See“. Dort steht zu § 6:„EDV-Fassungen der GGVSee, des IMDG-Codes, des IMSBC-Codes, des IBC-Codes, des IGC-Codes, des BCH-Codes und des GC-Codes sind grundsätzlich zur Verwendung zugelassen. Es muss sich jedoch um die amtliche Fassung der Codes ...

Stand: 17.01.2023

Dialog: 43751