Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss beim Transport diagnostischer Proben per Kurierdienst oder Taxi ein Beförderungspapier mitgegeben werden?

Für gefährliche Güter der UN Nummern 2814 und 2900 ist ein Beförderungspapier generell immer erforderlich. Siehe hierzu auch die SV 318 im Abschnitt 3.3.1 des ADR."SV 318: Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Benennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt ...

Stand: 07.05.2019

Dialog: 18824