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Fallen PKW- und LKW-Anhänger unter den Begriff "Fahrzeuge" im Sinne des § 1 DGUV 70?

zum ziehenden Fahrzeug über eine Zugeinrichtung (Deichsel) erfolgt, – diese Deichsel nicht frei beweglich mit dem Fahrgestell verbunden ist und deshalb Vertikalmomente übertragen kann und – nach seiner Bauart ein Teil seines Gesamtgewichts von dem ziehenden Fahrzeug getragen wird.“ Eine Untergruppe der Starrdeichselanhänger sind die Zentralachsanhänger; siehe hierzu DIN 70010 „Systematik der Straßenfahrzeuge ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 27927