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Fallen PKW- und LKW-Anhänger unter den Begriff "Fahrzeuge" im Sinne des § 1 DGUV 70?

Ja, siehe hierzu die Informationen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70: "Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem     – Personenkraftwagen,     – Lastkraftwagen,     – Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge,     – Kraftomnibusse,     – Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 27927