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Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

unberührt.2) Ein öffentlicher Verkehr ist möglich bzw. wird geduldet.Nach der derzeitigen Rechtslage dienen dem öffentlichen Straßenverkehr alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen. (Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm):"Dem öffentlichen Straßenverkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche ...

Stand: 10.07.2024

Dialog: 6539